Darunter sind folgende Dienstleistungen zu verstehen:
- Die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen mit direkter Verhandlungstätigkeit mit den Professionisten.
- Die Koordination der an der Überwachung beteiligten Sonderfachleute.
- Das Überwachen des Bauzeitplanes und Prüfen der Bautagebuchberichte.
- Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße.
- Abnahme der Leistungen mit den beteiligten Sonderfachleuten mit Mängelfeststellung und Gewährleistungsfristen.
- Rechnungsprüfung, Kostenzusammensetzung und Einleitung der behördlichen Abnahmen.
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Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn.