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ÖRTLICHE BAUAUFSICHT


Darunter sind folgende Dienstleistungen zu verstehen:

  • Die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen mit direkter Verhandlungstätigkeit mit den Professionisten.
  • Die Koordination der an der Überwachung beteiligten Sonderfachleute.
  • Das Überwachen des Bauzeitplanes und Prüfen der Bautagebuchberichte.
  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße.
  • Abnahme der Leistungen mit den beteiligten Sonderfachleuten mit Mängelfeststellung und Gewährleistungsfristen.
  • Rechnungsprüfung, Kostenzusammensetzung und Einleitung der behördlichen Abnahmen.
  • Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn.