in Anlehnung an die einschlägigen Honorarrichtlinien
VORENTWURF
Grundsätzlicher Lösungsvorschlag, Analyse Grundlagen sowie Bauprogramm (Raum- und/oder Funktionskonzept) mit schätzungsweiser Baukostenermittlung nach Bruttorauminhalt oder bekannter Fläche samt Erläuterungsbericht.
ENTWURF
Lösung gemäß Vorentwurf, jedoch detaillierter, mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten.
EINREICHPLANUNG (BAUREIF-PLANUNG)
für die Erlangung einer Baubewilligung bzw. einer Baugenehmigung einschließlich aller Berechnungen und Beschreibungen.
AUSFÜHRUNG
Durchplanung der Ergebnisse der Einreichphase bis zur ausführungsreifen Lösung, (Ausführungs- und Detailzeichnungen).
KOSTENBERECHNUNGSGRUNDLAGE-LEISTUNGSVERZEICHNISSE
Mengen- und Massenermittlung nach Gewerken, Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung.
KÜNSTLERISCHE-, TECHNISCHE UND GESCHÄFTLICHE OBERLEITUNG
a) Künstlerisch:
- Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung
- letzte Klärungen von funktionellen und gestalterischen Details
- Mitwirkung bei der Abnahme im Einvernehmen mit der ÖBA.
b) Technisch:
- Beratung und Vertretung des AG in allen Belangen der Planung
- Führen von Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten oder Dritten im Einvernehmen mit dem AG
- Zeitplan für Planungsprozess und Grobzeitplan für die Herstellung des Bauvorhabens
- Koordination der Planung mit Sonderfachleuten
- Überprüfen und Freigabe von Ausführungs- oder Werkszeichnungen
c) Geschäftlich:
- Zusammenstellung und Durchführung der Ausschreibungen nach Gewerken
- Einholung, Überprüfung und Bewertung der Angebote
- Klärende Bietergespräche
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
- Feststellung der anweisbaren Teil- u. Schlussrechnungen in Zusammenarbeit mit der ÖBA
- Kostenfeststellung