DRUCKEN

BEGLEITENDE KONTROLLE


Die Begleitende Kontrolle ist eine delegierbare Aufgabe der Bauherrschaft bei größeren Bauvorhaben und umfasst folgende zentrale Tätigkeiten:

  • zeitnahe Prüfung von Unterlagen der Projektbeteiligten (von Plänen, Verträgen, Leistungsverzeichnissen bis hin zur Kostenkontrolle), sodass noch Korrekturen im Projektverlauf möglich sind.
  • Beratung und Absicherung des Bauherrn im Vier-Augen-Prinzip (Nachbereitung und Stellungnahme zu Entscheidungsgrundlagen)
  • Qualitätssicherung durch systematische Arbeitsweisen
  • Früherkennung und Aufzeigen von Abweichungen (Im Rahmen dieser Tätigkeit stellt die Begleitende Kontrolle Mängel fest und leitet zusammen mit dem Bauherrn rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ein.)
  • Streitbetreuung, Mediation und Verwendungsnachweisprüfung für außergerichtliche Lösung von Konflikten und Interessensunterschieden, bei ungewöhnlichen Projektverläufen und unerwarteten Kostenentwicklungen.


Bei dieser Aufgabe ist ein überdurchschnittliches Wissens- und Erfahrungsniveau in allen baurechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Belangen, sowie ein gekonntes mediatorisches Agieren innerhalb der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten erforderlich.