BEGLEITENDE KONTROLLE
ist eine delegierbare Aufgabe der Bauherrschaft bei größeren Projekten und umfasst folgende zentrale Tätigkeiten:
- zeitnahe Prüfung von Unterlagen der Projektbeteiligten (von Plänen, Verträgen, Leistungsverzeichnissen bis hin zur Kostenkontrolle), sodass noch Korrekturen im Projektverlauf möglich sind.
- Beratung und Absicherung des Bauherrn im Vier-Augen-Prinzip (Nachbereitung und Stellungnahme zu Entscheidungsgrundlagen)
- Qualitätssicherung durch systematische Arbeitsweisen
- Früherkennung und Aufzeigen von Abweichungen (Im Rahmen dieser Tätigkeit stellt die Begleitende Kontrolle Mängel fest und leitet zusammen mit dem Bauherrn rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ein.)
- Streitbetreuung, Mediation und Verwendungsnachweisprüfung für außergerichtliche Lösung von Konflikten und Interessensunter-schiede, bei ungewöhnlichen Projektverläufen und unerwarteten Kostenentwicklungen.
BEGLEITENDE KONTROLLE
