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BEGLEITENDE KONTROLLE
ist eine delegierbare Aufgabe der Bauherrschaft bei größeren Projekten und umfasst folgende zentrale Tätigkeiten:
  • zeitnahe Prüfung von Unterlagen der Projektbeteiligten (von Plänen, Verträgen, Leistungsverzeichnissen bis hin zur Kostenkontrolle), sodass noch Korrekturen im Projektverlauf möglich sind.
  • Beratung und Absicherung des Bauherrn im Vier-Augen-Prinzip (Nachbereitung und Stellungnahme zu Entscheidungsgrundlagen)
  • Qualitätssicherung durch systematische Arbeitsweisen
  • Früherkennung und Aufzeigen von Abweichungen (Im Rahmen dieser Tätigkeit stellt die Begleitende Kontrolle Mängel fest und leitet zusammen mit dem Bauherrn rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ein.)
  • Streitbetreuung, Mediation und Verwendungsnachweisprüfung für außergerichtliche Lösung von Konflikten und Interessensunter-schiede, bei ungewöhnlichen Projektverläufen und unerwarteten Kostenentwicklungen.
Bei dieser Aufgabe ist ein überdurchschnittliches Wissens- und Erfahrungsniveau in allen baurechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Belangen, sowie ein gekonntes mediatorisches Agieren innerhalb der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten erforderlich. Die Begleitende Kontrolle ist somit mit der Tätigkeit eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vergleichbar.
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